FG Kommentierung: Steuerbefreiung podologischer Behandlungen auch ohne ärztliche Verordnung
Die Steuerfreiheit podologischer Behandlungen wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass sie nicht aufgrund einer ärztlichen Verordnung erfolgt sind. Erfolgen podologische Behandlungen bei Patienten mit anderweitigen Erkrankungen zum Zweck der Vorbeugung von Gesundheitsstörungen, sind sie nur bei unmittelbarem Krankheitsbezug steuerfrei.
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