FG Kommentierung: Tarifbegünstigung für Nachzahlungen der Kassenärztlichen Vereinigung
Werden von der Kassenärztlichen Vereinigung Nachzahlungen für mehrere vergangene Jahre geleistet, liegen grundsätzlich nur dann tarifbegünstigte außerordentliche Einkünfte vor, wenn die Zahlung durch den Arzt in einem einzigen Kalenderjahr vereinnahmt wird.
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