FG Kommentierung: Taxifahrten zur Wohnungsbesichtigung als abziehbare Umzugskosten
Die Kosten eines beruflich veranlassten Umzugs können zwar nach den Vorschriften des Bundesumzugskostengesetzes geltend gemacht werden. Es steht dem Steuerpflichtigen jedoch offen, ihm entstandene höhere Werbungskosten nachzuweisen, sodass auch Fahrten mit dem Taxi zur Besichtigung von Wohnungen am neuen Beschäftigungsort als Werbungskosten abgezogen werden können.
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