FG Kommentierung: Typisch stille Beteiligung von minderjährigen Kindern an einer Zahnarztpraxis
Die stille Beteiligung von minderjährigen Kindern an einer Zahnarztpraxis des Vaters ist steuerlich nicht anzuerkennen, wenn es nicht zu einem Zufluss von Mitteln in das Praxisvermögen kommt und Steuersparmotive sowie die Versorgung der Kinder bei der gewählten Gestaltung im Vordergrund stehen.
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