FG Kommentierung: Überlassung eines Datenträgers im Rahmen einer Betriebsprüfung
Eine Aufforderung des Betriebsprüfers zur Überlassung eines Datenträgers zu Beginn einer Betriebsprüfung ist unverhältnismäßig und damit aufzuheben, wenn diese lediglich auf die GDPdU verweist und keine Regelungen enthält, ob, wo und wie lange die durch die Überlassung des angeforderten Datenträgers erhaltenen Daten gespeichert werden sollen.
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