FG Kommentierung: Übersehen einer Einzahlung in die Kapitalrücklage als offenbare Unrichtigkeit
Eine offenbare Unrichtigkeit liegt (auch) vor, wenn das Finanzamt das steuerliche Einlagekonto erklärungsgemäß mit Null feststellt, obwohl den eingereichten Unterlagen zweifelsfrei zu entnehmen ist, dass eine Einzahlung in die Kapitalrücklage geleistet worden ist.
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