FG Kommentierung: Unrichtiger Bilanzansatz in einer Prüferbilanz
Weicht das Finanzamt im Rahmen einer Betriebsprüfung fehlerhaft von der Bilanz des Steuerpflichtigen ab, wird dieser Bilanzierungsfehler nicht Teil der maßgeblichen Steuerbilanz. Es entsteht insoweit keine abweichende "Veranlagungsbilanz", die in den Folgejahren über den Bilanzenzusammenhang korrigiert werden könnte.
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