FG Kommentierung: Unvollständige Angaben schließen Vorsteuervergütung aus
Zwei fehlende Eintragungen im amtlichen Antragsvordruck brachten eine Unternehmerin aus Dänemark vor dem FG Köln um ihren Anspruch auf Vorsteuervergütung i. H. v. 350.000 EUR. Das Gericht entschied, dass der Antrag aufgrund der lückenhaften Angaben unwirksam war.
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