FG Kommentierung: Veräußerungsverluste bei einem Steuerstundungsmodell
Zu den negativen Einkünften aus einem Steuerstundungsmodell gehören nach dem Wortlaut des § 15b EStG auch Totalverluste, mithin auch Veräußerungsverluste. Aus verfassungsrechtlichen Gründen ist aber eine einschränkende Auslegung des Wortlauts geboten, soweit ein Steuerpflichtiger beim Ausscheiden aus dem Steuerstundungsmodell einen Veräußerungsverlust tatsächlich wirtschaftlich erleidet.
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