FG Kommentierung: Verfahrens- und Formfehler beim Gewerbesteuermessbetrag
Ein Fehler hinsichtlich des Verfahrens, der Zuständigkeit und der Form führt auch beim Gewerbesteuermessbetrag nicht zwingend zu einer Aufhebung des Verwaltungsakts, wenn in der Sache keine andere Entscheidung möglich gewesen wäre.
Powered by Börsen-Handelssysteme