FG Kommentierung: Vergessene AfA in der ESt-Erklärung als offenbare Unrichtigkeit
Eine vergessene Eintragung in der Steuererklärung, die sich aus den bei der Veranlagung vorliegenden Unterlagen ohne Weiteres als Fehler ergibt, ist als vom Finanzamt übernommenes mechanisches Versehen anzusehen.
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