Die Leistung unbezahlter Mehrarbeit und die unterbliebene Führung von Arbeitszeitnachweisen stehen der Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses zwischen nahen Angehörigen nicht entgegen.
Wird im Zuge eines steuerlich anzuerkennenden Ehegatten-Arbeitsverhältnisses ein überhöhter Arbeitslohn gezahlt, darf der Arbeitgeber-Ehegatte nur den angemessenen Teil dieser Lohnzahlung als…
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