FG Kommentierung: Verkauf von Backwaren und Fast-Food im Vorraum von Lebensmittelläden
Verkauft eine Bäckerei in dem nicht abgetrennten Eingangsbereich eines Lebensmittelmarktes (Vorkassenzonen) über den Ladentresen Backwaren, unterliegt dies dem Regelsteuersatz, wenn deren Kunden zum Verzehr die teils mit Tischdecken und Blumenschmuck versehenen von der Bäckerei vorgehaltenen Tische und Stühle nutzen können und ihnen Geschirr und Besteck zur Verfügung gestellt wird. Dadurch tritt der Dienstleistungscharakter in den Vordergrund.
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