FG Kommentierung: Vermietung von Zimmern eines Einfamilienhauses an Prostituierte
Ein Steuerpflichtiger, der (umsatzsteuerfreie) Überschusseinkünfte aus der Vermietung von Zimmern eines Einfamilienhauses an Prostituierte erzielt, begründet Schätzungsanlass, wenn er über seine Angaben keine ausreichende Aufklärung zu geben vermag.
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