FG Kommentierung: Verrechenbare Verluste des Kommanditisten im Fall nachträglicher Einlagen
Erfüllt der Kommanditist Verbindlichkeiten der GmbH & Co. KG, lässt er sich den Betrag zuerst nur auf einem Darlehenskonto gutschreiben und wandelt er diese Forderung später in Eigenkapital um, führt diese nachträgliche Einlage nicht zwingend zur steuerlichen Berücksichtigung der nur verrechenbaren Verluste.
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