FG Kommentierung: Verteilung außergewöhnlicher Belastungen auf mehrere Jahre
Eine Verteilung von Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau eines Hauses als außergewöhnliche Belastungen (agB) auf mehrere Jahre kommt nicht in Betracht. Der Zeitpunkt des Abzugs von agB richtet sich nach § 11 Abs. 2 EStG, d. h. sie sind im Jahr der Ausgabe zu berücksichtigen. Eine Korrektur des Gesetzes in seinen allgemeinen Folgen im Wege der Billigkeit ist unzulässig.
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