FG Kommentierung: Verzicht auf Rechnungsabgrenzungsposten in Fällen von geringer Bedeutung
In Fällen von geringer Bedeutung kann auf eine aktive Rechnungsabgrenzung verzichtet werden. Dabei ist betragsmäßig auf die jeweilige Grenze des § 6 Abs. 2 EStG bei geringwertigen Wirtschaftsgütern abzustellen.
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