FG Kommentierung: Vorlage von Vertragsentwürfen bei Antrag auf verbindliche Auskunft
Der Antragsteller eines Antrags auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft muss dem Finanzamt alle tatsächlichen Merkmale des noch nicht verwirklichten Sachverhalts mitteilen. Hierzu gehört auch die vollständige Vorlage von (geänderten) Vertragsunterlagen oder -entwürfen.
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