FG Kommentierung: Vorsteuerabzug aus einer Rechnung nur bei Angabe der zutreffenden Steuernummer des Leistenden
Eine den Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG zulassende ordnungsgemäße Rechnung liegt nur dann vor, wenn die zutreffende Steuernummer (oder USt-IdNr.) des leistenden Unternehmers angegeben ist.
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