FG Kommentierung: Vorsteuerabzug bei Baumaßnahmen des Mieters
Die Durchreichung der Baumaßnahmen des Mieters an den Vermieter führt nicht (zwangsläufig) zu einem Leistungsaustausch. Werden die gemieteten Räumlichkeiten für steuerfreie Umsätze verwendet (Arztpraxis), hat der Mieter keinen Vorsteuerabzug aus den Baurechnungen.
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