FG Kommentierung: Vorsteuerabzug bei Beteiligung an Karussellbetrug
Der Vorsteuerabzug ist aus materiellen Gründen zu versagen, wenn "feststeht", dass der Steuerpflichtige wusste oder wissen konnte bzw. hätte wissen müssen, dass er sich mit dem Warenbezug an einem Umsatzsteuerkarussell "beteiligt" hat.
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