FG Kommentierung: Vorsteuerabzug setzt ordnungsgemäße Rechnung voraus
Wird eine nicht ordnungsgemäße Rechnung berichtigt, muss sich eindeutig ergeben, wer die Berichtigungen vorgenommen hat. Aus der berichtigten Rechnung muss sich der Berichtigungswille ergeben. So das FG des Landes Sachsen-Anhalt.
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