FG Kommentierung: Vorsteuerabzug trotz mehrjährigem Leerstand einer Doppelhaushälfte
Die mehrjährige Nichtnutzung (Leerstand) einer dem Unternehmen zugeordneten Doppelhaushälfte steht der Anerkennung des Vorsteuerabzugs nicht entgegen, wenn es hierfür nachvollziehbare Gründe gibt und die spätere (steuerpflichtige) Nutzung der behaupteten ursprünglichen Nutzungsabsicht entspricht.
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