FG Kommentierung: Wärmeabgabe aus Blockheizkraftwerk
Bei der Ermittlung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage für die unentgeltliche Abgabe von selbst produzierter Wärme aus einem Blockheizkraftwerk (BHKW) ist auf den Einkaufspreis für die selbst produzierte Wärme abzustellen.
Powered by Suchmaschinenoptimierung