FG Kommentierung: Wann die Fortbildungseinrichtung eine erste Tätigkeitsstätte ist
Sind Unterkunftskosten und Verpflegungsmehraufwendungen bei einer mehr als dreimonatigen Vollzeitfortbildung als vorweggenommene Werbungskosten abziehbar? Nein, urteilte nun das Finanzgericht Nürnberg und verwies auf die Regelungen zur Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte bei Bildungseinrichtungen (§ 9 Abs. 4 S. 8 EStG).
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