FG Kommentierung: Wirksame Rechnungskorrektur unter ursprünglichem Rechnungsdatum
Wird eine Rechnung im Folgejahr durch Neuausstellung berichtigt, kann das ursprüngliche Ausstellungsdatum beibehalten werden. Diese Vorgehensweise steht dem Vorsteuerabzug im Korrekturjahr nicht entgegen.
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