FG Kommentierung: Zahlung für beschleunigtes Ende des Arbeitsverhältnisses
Kündigt ein Arbeitnehmer vorzeitig seinen Arbeitsvertrag, um neben einer zugesagten Abfindung noch eine vorgezogene Auszahlung von Bruttolöhnen zu erreichen, die ihm ansonsten bis zum regulären Beschäftigungsende fortgezahlt worden wären, liegt in letzterer Zahlung keine steuerbegünstigte Entschädigung.
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