FG: Künstliche Befruchtung einer alleinstehenden Frau
Nach einem neuen Urteil des FG Münster können die Kosten für die künstliche Befruchtung einer Frau zu steuerlich abzugsfähigen außergewöhnlichen Belastungen führen, wobei es nicht darauf ankommt, ob die Frau verheiratet ist oder in einer festen Beziehung lebt.
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