FG Münster: Anspruch einer Gesellschaft auf den gewerbesteuerlichen Freibetrag
Das FG Münster hat entschieden, dass einer GmbH, die im laufenden Jahr eine natürliche Person als atypisch stillen Gesellschafter aufnimmt, kein Freibetrag von 24.500 EUR für Zeiträume vor der Aufnahme zu gewähren ist.
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