FG Münster: Anteiliger Kaufpreis für einen Garten kein Aufgabegewinn
Das FG Münster hat entschieden, dass ein auf den Garten eines gemischt genutzten Grundstücks entfallender anteiliger Kaufpreis nicht in den Aufgabegewinn eines Architektenbetriebs einzubeziehen ist.
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