FG Münster: Anzahl der Beschäftigten für Zwecke der Steuerbefreiung nach § 13a ErbStG
Das FG Münster entschied in verschiedenen Urteilen über mehrere Fragen zur Ermittlung der Anzahl der Beschäftigten für Zwecke der Erbschaftsteuerbegünstigung nach § 13a ErbStG.
Powered by Vergleichsportal