FG Münster: Ausgleichsanspruchs des Erben gegen fortgeführte KG
Das FG Münster hat entschieden, dass bei einem den Steuerwert eines durch gesellschaftsrechtliche Nachfolgeklausel vom Mitgesellschafter erworbenen Kommanditanteils übersteigenden Abfindungsanspruch der Erben auch dann kein negativer Erwerb nach § 3 Nr. 2 Satz 2 ErbStG anzusetzen ist, wenn der Kommanditist zugleich Miterbe und damit Inhaber des Abfindungsanspruchs ist.
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