FG Münster: Bescheidänderung bei falscher zeitlicher Zuordnung von Hinzuschätzungsbeträgen
Das FG Münster hat entschieden, dass ein Bescheid nach § 174 Abs. 4 AO geändert werden kann, wenn ein Hinzuschätzungsbetrag zunächst auf mehrere Jahre verteilt wurde, der Gesamtbetrag nur in einem Jahr zu erfassen wäre.
Powered by Stromvergleich