FG Münster: Betreuungsgeld beim Abzug von Unterhaltsaufwendungen
Das FG Münster urteilte, dass das Betreuungsgeld als eigener Bezug der unterstützten Mutter im Sinne von § 33a Abs. 1 Satz 5 EStG zu berücksichtigen ist, nicht aber das Kindergeld.
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