FG Münster: Einkommensteuer-Pauschalierung von Aufwendungen für den äußeren Rahmen einer Veranstaltung
Das FG Münster hat in einem Urteil klargestellt, dass auch Aufwendungen, die den äußeren Rahmen einer Veranstaltung betreffen, in die Bemessungsgrundlage der pauschalierten Einkommensteuer nach § 37b EStG einzubeziehen sind.
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