FG Münster: Einnahmen einer Hochschule aus der Auftragsforschung
Eine Hochschule, die einen Betrieb gewerblicher Art im Bereich der Auftragsforschung unterhält, ist insoweit nicht gemeinnützig tätig, so dass die entsprechenden Einnahmen nach Ansicht des FG Münster nicht ermäßigt besteuert werden können.
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