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FG Münster: Energiepreispauschale kann beim Finanzgericht eingeklagt werden

Für Klagen betreffend die für 2022 auszuzahlende Energiepreispauschale sind nach einer Entscheidung des FG Münster die Finanzgerichte zuständig. Verlagt werden muss muss das Finanzamt und nicht der Arbeitgeber.











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