FG Münster: Entscheidung der Ausländerbehörde über das Freizügigkeitsrecht und Kindergeldfestsetzung
Das FG Münster hat entschieden, dass Kindergeld auch für solche Zeiträume gewährt werden kann, für die die Ausländerbehörde den Verlust des Freizügigkeitsrechts bestandskräftig festgestellt hat.
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