FG Münster: Ermäßigte Besteuerung für Aufstockungsbeträge zum Transferkurzarbeitergeld
Zuschüsse zum Transferkurzarbeitergeld, die von einer Transfergesellschaft gezahlt werden, in der der Arbeitnehmer nicht beschäftigt wird, sind nach Auffassung des FG Münster als außerordentliche Einkünfte zu behandeln.
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