FG Münster: Ermäßigte Besteuerung für Überstundenvergütung
Das FG Münster hat entschieden, dass eine Überstundenvergütung, die aufgrund eines Aufhebungsvertrages für mehrere zurückliegende Jahre in einer Summe ausbezahlt wird, als außerordentliche Einkünfte nach der sog. "Fünftel-Regelung" ermäßigt zu besteuern ist.
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