FG Münster: Forschungspreisgeld als Arbeitslohn eines Hochschulprofessors
Das FG Münster hat entschieden, dass ein Forschungspreisgeld, welches ein Hochschulprofessor für bestimmte wissenschaftliche Leistungen in seinem Forschungsbereich erhält, als steuerpflichtiger Arbeitslohn anzusehen ist.
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