FG Münster: Gemeinsamer Gebührenbescheid bei mehreren inhaltsgleichen verbindlichen Auskünften
Wenn das Finanzamt mehrere inhaltsgleiche verbindliche Auskünfte wegen einer mehrstufigen Umstrukturierungsmaßnahme erlässt, ist nach einem Urteil des FG Münster hierfür ein gemeinsamer Gebührenbescheid zu erlassen. So entsteht insgesamt eine geringere Gebühr.
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