FG Münster: Geschäftsführer-Haftung für Lohnsteuern während der Eigenverwaltung
Das FG Münster hat entschieden, dass GmbH-Geschäftsführer nicht für während der Eigenverwaltung fällig gewordene Lohnsteuerbeträge haften, die sie aufgrund eines zuvor eingeholten eingehenden Rechtsrats zunächst auf ein Treuhandkonto überwiesen hatten.
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