FG Münster: Hinzurechnung von Verlusten aus Aktiengeschäften für 2003
Das FG Münster hat entschieden, dass die in § 40a Abs. 1 Satz 2 KAGG i. d. F. des Korb-II-Gesetzes vom 22.12.2003 angeordnete Hinzurechnung von Aktienverlusten für das Jahr 2003 keine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung darstellt.
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