FG Münster: Kein gewerblicher Grundstückshandel nach Ablauf der 5-jahresfrist
Bei Veräußerungen sechs Monate nach Ablauf der 5-Jahresfrist liegt kein gewerblicher Grundstückshandel vor, wenn keine besonderen Umstände begründet werden können. So entschied das FG Münster.
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