FG Münster: Kein Verlustausgleich bei Pferdehaltung ohne eigene Flächen
Das FG Münster hat entschieden, dass das Ausgleichsverbot für Verluste aus gewerblicher Tierhaltung auch gilt, wenn bei der Aufzucht und Ausbildung von Pferden die Tiere mangels eigener Flächen in Pferdepensionen untergebracht sind.
Powered by Versicherungsvergleich