FG Münster: Keine Haftung des Geschäftsführers bei fehlender Zustimmung des Sachwalters
Ein GmbH-Geschäftsführer haftet nicht für Steuerschulden, deren Zahlung der Sachwalter im vorläufigen Insolvenzverfahren ausdrücklich nicht zugestimmt hat. Dies hat das FG Münster entschieden.
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