FG Münster: Keine Kappung der Kirchensteuerprogression bei Einkünften aus Kapitalvermögen
In einem rechtskräftigen Gerichtsbescheid hat das FG Münster zum Erlass von Kirchensteuer wegen Kappung der Progression bei Vorliegen von Einkünften aus Kapitalvermögen neben tariflichen Einkünften Stellung genommen.
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