FG Münster: Keine Pauschalbesteuerung einer Betriebsveranstaltung für Führungskräfte
Das FG Münster hat entschieden, dass für eine ausschließlich für angestellte Führungskräfte ausgerichtete Jahresabschlussfeier keine Pauschalbesteuerung bei der Lohnsteuer vorgenommen werden kann.
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