FG Münster: Kindergeld bei Praxisjahr für den Abschluss als "Staatlich geprüfter Agrarbetriebswirt"
Das FG Münster hat entschieden, dass das Praxisjahr zur Vorbereitung auf den Abschluss als "Staatlich geprüfter Agrarbetriebswirt" Teil einer einheitlichen erstmaligen Berufsausbildung ist. Es besteht Anspruch auf Kindergeld.
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